BERUFSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Besonders in der heutigen Zeit, wo oftmals im Berufsleben „raue Sitten“ vorherrschen und die Arbeitgeber in vielen Bereichen immer weniger Rechte haben oder immer mehr um ihre guten Rechte kämpfen müssen, empfiehlt sich schon fast für jeden Arbeitnehmer der Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung. Den Berufsrechtsschutz kann man als Versicherter dann in Anspruch nehmen, wenn es aufgrund von Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber zu einem Rechtsstreit kommt, falls sich die Differenzen nicht im so genannten gütlichen Einvernehmen regeln lassen. Dabei geht es natürlich nicht immer nur um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also um die Kündigung, sondern natürlich können auch im Rahmen eines normal bestehenden Beschäftigungsverhältnisses einige Differenzen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber entstehen. Die Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt im Schadensfall zunächst alle Anwaltskosten des Versicherten und üblicherweise zunächst auch die Kosten für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz.
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Hier können Sie mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Krankenzusatzversicherung Leistungen wie Zahnkostenersatz und vieles mehr in Anspruch nehmen.
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BERUFSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Auch beim Berufsrechtsschutz sollte man verstärkt darauf achten, dass alle notwendigen Arten von Recht abgesichert sind. Im Rahmen des Berufsrechtsschutzes sollte das vor allen Dingen das Vertragsrecht sein, weil vielfach Streitigkeiten rund um den Arbeitsvertrag entstehen. Aber auch das Strafrecht sollte nicht außer acht gelassen werden, falls Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer in strafrechtlicher Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen haben. In den meisten Fällen geht es im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings um zivilrechtliche bzw. arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Streitpunkte sind neben der Kündigung oftmals der vorhandene Urlaubsanspruch, die Höhe des Gehaltes, die Bezahlung von Überstunden oder auch verschiedene Streitigkeiten bezüglich der Arbeitszeit und rund um den Bereich Arbeitsunfähigkeit. Insgesamt kann man den Berufsrechtsschutz also sicherlich für Angestellte und Arbeiter als einen sinnvolle Baustein der Rechtsschutzversicherung bezeichnen, während dieser für Selbstständige natürlich keinen Sinn macht.