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Private Rechtsschutzversicherung

Allgemeine Informationen über private Rechtsschutzversicherungen

Es ist allgemein bekannt, dass vor Gericht ausgetragene Streitigkeiten ein sehr teures Unterfangen sein können. Aus diesem Grund ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich private Rechtsschutzversicherungen in Deutschland stets größer werdender Beliebtheit erfreuen und inzwischen von zahlreichen Versicherungsexperten dringend empfohlen werden.

Eine Rechtsschutzversicherung im Allgemeinen hilft dem Versicherungsnehmer dabei, die eigenen Interessen zu verteidigen und durchzusetzen, indem Kosten von Rechtsstreitigkeiten durch den Versicherungsanbieter übernommen werden.

Hierbei werden anfallende Kosten übernommen, die eine vertraglich vereinbarte Deckungsgrenze nicht überschreiten. Eine Rechtsschutzversicherung umfasst generell nicht alle möglichen Schadensfälle, sondern deckt stets nur ein bestimmtes Rechtsgebiet ab. Somit muss sich der Versicherungsnehmer vorab entscheiden, welche Lebensbereiche durch die Rechtsschutzversicherung abgesichert werden sollen.

Was ist die Aufgabe einer privaten Rechtsschutzversicherung?

Eine private Rechtsschutzversicherung stärkt und unterstützt den Versicherungsnehmer bei allen Streitigkeiten, die sich aus Situationen des alltäglichen Lebens heraus ergeben können. Nicht zu verwechseln sind die Leistungen im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung mit denen einer privaten Haftpflichtversicherung, da eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht die Bereiche einer privaten Rechtsschutzversicherung abdeckt. Hierzulande werden jährlich mehr als vier Millionen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht entschieden. Die Tendenz hierbei ist stetig ansteigend, sodass es sich bei einem privaten Rechtsschutz mittlerweile keineswegs mehr um eine „Luxus-Versicherung“, sondern um eine essenzielle Versicherung handelt, über die jede Person verfügen sollte.

Wer kann im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung versichert werden?

Grundsätzlich kann sich der Versicherungsnehmer im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung selbst entscheiden, ob nur er selbst versichert sein soll oder ob der Versicherungsschutz auf die ganze Familie ausgeweitet werden soll. Im Allgemeinen lassen sich neben dem Hauptversicherungsnehmer somit auch der Lebenspartner, der Ehepartner, minderjährige Kinder und in verschiedenen Fällen auch ältere Kinder bis 25 Jahre versichern, sofern diese beim Versicherungsnehmer wohnen und nicht verheiratet sind.

Für Beamte und Personen aus dem öffentlichen Dienst stehen bestimmte Rechtsschutz-Spezialtarife zur Verfügung. Dies trifft auch auf Rentner und Senioren oder speziell junge Leute zu.
Generell wird im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung zwischen nicht selbstständig und selbstständig tätigen Personen unterschieden.

Für nicht selbstständige Personen wird eine private Rechtsschutzversicherung oftmals nur zusammen mit einem Berufsrechtsschutz angeboten. Um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, ist jedoch auch für Selbstständige ein kombinierter Rechtsschutz sehr empfehlenswert.

Der Leistungsumfang einer privaten Rechtsschutzversicherung

Ein typischer Leistungsfall für eine private Rechtsschutzversicherung ist beispielsweise im Rahmen eines Streites mit dem Nachbarn, bei dem jeder auf seinem Recht beharrt. Jedoch auch eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Dienstleistung von einem Handwerker, bei der ein Abschlag von der Rechnungssumme verlangt wird, ist in den Leistungsbereich einer privaten Rechtsschutzversicherung einzuordnen. Wenn sich der Handwerkerbetrieb weigert, den Forderungen des Kunden nachzukommen, bleibt dem Einzelnen oftmals nichts anderes übrig, als das Anliegen vor Gericht

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