Wartezeiten beim Rechtsschutz
Wo taucht der Begriff "Wartezeit" in Versicherungsverträgen auf?
"Wartezeit" ist ein Begriff, der in vielen Versicherungssparten eine entscheidende Rolle spielt. Wartezeit ist der Zeitraum nach Beginn des Versicherungsvertrages, den man warten muss, bevor ein eingetretener Versicherungsfall von der Versicherung übernommen wird. Während der Wartezeit muss man Versicherungsbeträge zahlen, hat aber noch keinen Versicherungsschutz. Schließt man beispielsweise als Vermieter eine Vermieterrechtsschutz-Versicherung ab und wird eine Wartezeit von drei Monaten vereinbart, dann kann der juristische Streit mit einem Mieter nicht durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt werden, wenn dieser innerhalb der Wartezeit von drei Monaten entsteht.
Warum gibt es in Versicherungsverträgen Wartezeiten?
Wartezeiten sind üblich und nachvollziehbar in Versicherungsfällen, die man als Versicherungsnehmer gut im Voraus einschätzen kann. Die Versicherungsgesellschaften wollen ausschließen, dass man erst kurz vor dem Eintreten eines Schadensfalls die Versicherung abschließt und dann recht schnell in Anspruch nehmen kann.
Welche Gestaltungsvarianten gibt es für Wartezeiten?
Die Wartezeit in Versicherungsverträgen kann sehr unterschiedlich gestaltet sein. Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, die auf eine Wartezeit verzichten. Beim Vergleich von Rechtsschutzversicherungen sollte man diese Wartezeiten in den Vergleich einbeziehen, dann man möchte es vermeiden, dass ein schwieriger Rechtsstreit deshalb ohne Unterstützung der Versicherung abläuft, weil die Wartezeit noch nicht beendet wurde.
Welche Besonderheiten gelten für Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen?
Bei der Rechtsschutzversicherung können sehr unterschiedliche Fallkonstruktionen abgedeckt werden, die auch sehr unterschiedliche Wartezeiten haben können. Versicherungsexperten sprechen hier von Leistungsarten: beispielsweise von Verkehrsrechtsschutz oder Arbeitsrechtsschutz. Schätzt die Versicherung es ein, dass jemand, der Arbeitsrechtschutz abschließen möchte, eher damit rechnen kann, kurzfristig in einen Arbeitsrechtstreit zu kommen, dann wird hier eher eine Wartezeit im Versicherungsvertrag vorgesehen als beim Verkehrsrechtsschutz, bei dem solche Überlegungen weniger relevant erscheinen.
Fazit: Wartezeiten bei Rechtschutzversicherungen sollten genau beachtet werden.
Deshalb ist bei Vertragsabschlüssen von Rechtschutzversicherungen genau auf die Spezifik der Wartezeitregelungen zu achten. Denkbar ist, dass für verschiedene Leistungsarten unterschiedliche Wartungszeiten festgelegt sind. Vergleicht man also verschiedene Angebote von Rechtsschutzversicherungen, dann sollte man deren jeweilige Wartungszeiten genau in den Blick nehmen. Eine Rechtsschutzversicherung, die weitgehend auf Wartezeiten verzichtet, hat dann Vorteile, wenn man sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages auf den Rechtschutz vertrauen möchte.
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